Marketing Cookies DSGVO konform einsetzen

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Viele Webseiten in Deutschland verstoßen mit ihren Cookie-Bannern gegen EU-Recht. Der EuGH und der BGH haben geurteilt, dass die Zustimmung der Nutzer zur Verwendung von Cookies immer ausdrücklich erfolgen muss, also etwa durch das Setzen eines Häkchens. Das wegweisende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2020 finden Sie hier.

Erfüllen Sie die Anforderungen?

Im Folgenden finden Sie eine kurze Checkliste für Ihren Webauftritt, um zu prüfen ob Sie den Anforderungen für das Verwenden von Cookies auf Ihrer Webseite oder Webshop entsprechen.

Cookie-Abfrage per Banner oder Pop-up

Weisen Sie die Besucher Ihrer Webseite durch eine Cookie-Erklärung mittels eines Banners oder eines Pop-ups auf die Verwendung von Cookies auf Ihrer Webseite ausreichend hin? Eine einfach Erklärung oder ein Hinweis in der Datenschutzbestimmung reicht dazu nicht mehr aus.

Explizite Zustimmung der Webseitenbesucher

Holen Sie die explizite Zustimmung Ihrer Nutzer für das Verwenden und Setzen von verschiedenen Cookies ein? Eine Abfrage im Wege eines voreingestellten Ankreuzhäkchens ist dabei nicht zulässig.

Kein Setzen von Cookies ohne Zustimmung

Mit Ausnahme von „Notwendigen“ Cookies dürfen keine Cookies ohne vorherige explizite Zustimmung des Nutzers gesetzt werden.

Etwaige Mehrsprachigkeit

Ist Ihre Webseite oder Ihr Webshop in verschiedenen Sprachen verfügbar. Bedenken Sie, dass Sie die Cookie-Erklärung dann auch in den weiteren, neben Deutsch, verfügbaren Sprachen anbieten.

Möglichkeit die Zustimmung jederzeit zu revidieren oder anzupassen

Es muss dem Besucher ermöglicht werden die Cookie-Zustimmung und die Einstellungen jederzeit zu revidieren oder anzupassen. Das Ändern einer abgegeben Zustimmung sollte dabei nicht schwerer sein als die initiale Einstellung der Cookie-Präferenzen. Es bietet sich an einen Link zur Cookie Erklärung auf jeder Unterseite der Webseite zu platzieren, ähnlich wie es beim Impressum der Fall ist.

So können Sie feststellen welche Cookies auf Ihrer Webseite verwendet werden.

Browser „Untersuchen“:

Öffnen Sie Ihre Webseite mit einem beliebigen Browser z.B. Chrome. Führen Sie in Ihrem Browserfenster einen Rechtsklick mit Ihrer Maus aus und klicken Sie auf „Untersuchen“ oder zum Beispiel auf „Element untersuchen“ bei Mozilla Firefox.

Daraufhin öffnet sich eine neue Ansicht in der Sie den Reiter „Application“ oder „Applikationen“ anklicken und dann im linksbündigen Menü auf Cookies klicken. Sie sehen dann eine Übersicht aller von der Webseite verwendeten und zurzeit geladenen Cookies. Sollten Sie hier Marketing Cookies finden wie zum Beispiel ein Google Analytics Tag, ohne das Sie im Vorwege der Verwendung von Marketing Cookies zugestimmt haben, dann funktioniert Ihr Consent Management nicht richtig.

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Prüfen von Google Cookies mittels des Google Tag Assistants

Für den Chrome Browser gibt es eine Browser Extension – den Google Tag Assistant. Mit Hilfe des Tag Assistants können Sie die Funktionsweise Ihrer Google Cookies prüfen. Viele Webseitenbetreiber nutzen für die Auswertung Ihrer eigenen Webseite Google Analytics.

Sollten Sie unsicher sein, ob die Cookies auf Ihrer Seite richtig verwendet werden, sprechen Sie uns gern an.

Tools für das Consent Management

Es gibt verschiedene Tools die Ihnen dabei helfen ein Consent Management auf Ihrer Webseite umzusetzen. Sie müssen die entsprechende Entwicklung auf Ihrer Webseite also nicht zwingend selbst programmieren. Wir empfehlen allen unseren Kunden generell auf die Software-Lösung eines Herstellers für das Thema Cookie-Einwilligung zu verwenden. Die meisten Lösungen von Anbietern wie Cybot, Trustarc oder Usercentrics haben faire Preismodelle. Von der Lösung Cookiebot, wird  beispielsweise auch eine gratis Variante unter bestimmten Voraussetzungen für kleinere Webseiten angeboten.