Digital Jetzt – Neues Förderprogramm des BMWi für den deutschen Mittelstand
Das neue Förderprogramm des BMWI für die Digitalisierung von KMU
Die Digitalisierung und der technische Fortschritt schreiten stetig voran. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bereits in der Vergangenheit KMU mit dem Förderprogramm „go-digital“ unterstützt. Ab dem 15. Oktober wird es nun möglich sein sogar größere Fördermengen für Ihre Digitalisierungsprojekte vom BMWi zu erhalten.
Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten. Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. So fehlt im Bereich der IT-Sicherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken.
Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:
- Investitionen in digitale Technologien
- Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Die Zielgruppe des BMWi-Programms sind KMU mit drei bis 499 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Die Förderhöhe beträgt mindestens 17.000 Euro und sogar bis zu 50.000 Euro für Investitionen in förderfähige Projekte. Die Förderquote ist abhängig vom Investitionsvorhaben und kann in Sonderfällen bei 70% liegen.
- Nicht förderfähig sind Investitionen in Standardsoftware und Standardhardware, als auch die Grundausstattung von Informations- und Kommunikationstechnik
- Es muss ein Digitalisierungsplan erstellt werden, welcher das entsprechende Vorhaben detailiert beschreibt und die Ziele darstellt.
- Die Antragsstellung soll ab dem 15. Oktober 2020 möglich sein.
Wer kann das Förderprogramm „Digital Jetzt“ beantragen?
Mittelständische Unternehmen
– aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
– mit 3 bis 499 Beschäftigten,
die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Wir beantworten Ihnen gern Ihre Fragen zur Antragsstellung.
Vorraussetzungen
Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser
– beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
– erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
– zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
– stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
Außerdem:
– Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
– Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
– Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
– Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Laufzeit
Das Antragsstellungstool wird am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
Das sind die Ziele von dem Förderprogramm „Digital Jetzt“
Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:
- Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
- Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
- Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
- Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
- Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
- Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
- Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
- Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

To-Do Liste vor der Antragsstellung
- Digitalisierungsplan vorbereiten
- Antrag rechtzeitig stellen (frühzeitig vor Beginn des Digitalisierungsvorhabens)
- Prüfen, ob erhöhte Förderquote beantragt werden kann (z.B. durch eine Beteiligung an einem Wertschöpfungsnetzwerk oder durch eine Investition in die IT-Sicherheit)
- Prüfen, ob eine Kombination beider Fördermodule sinnvoll ist (Investition in digitale Technologie und in Mitarbeiterqualifizierung)
Förderbeispiele im Rahmen von „Digital Jetzt“
Jedes Unternehmen hat individuelle Digitalisierungsanforderungen. Deshalb ermöglicht das Programm „Digital Jetzt“ eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten. Stellvertretend für diese Vielfalt und zur Veranschaulichung hier drei Rechenbeispiele aus der Praxis.
Beispiel 1: Reifenhändler (kleines Unternehmen)
Ein Reifenhändler aus Stuttgart will eine größere Kundenreichweite und effizientere Prozesse durch Investitionen in digitale Technologien erreichen. Auf Basis eines Digitalisierungsplans reicht er einen Antrag ein, der folgende Angaben enthält:
Unternehmensgröße: bis zu 50 Mitarbeiter
Investition in einen neuen Webauftritt mit Online-Vertrieb sowie neue technologische Infrastruktur (IP-Telefonie, elektronische Warenannahme)
Investitionsvolumen: ca. 60.000 Euro
Das Vorhaben wird mit einer Förderquote von 50 (ab 01.07.2021: 40) % und somit insgesamt 30.000 (24.000) Euro durch das BMWi gefördert.
Beispiel 2: Wertschöpfungsnetzwerk
Drei Unternehmen (Händler, Gardinenhersteller und Stoffproduzent) aus Osnabrück wollen die gemeinschaftlichen Prozesse in der Lieferkette digitalisieren und mit der so gesteigerten Effizienz den Absatz ihrer Produkte steigern. Ziel ist es, eine unternehmensübergreifende IT–Software zu entwickeln, die auch als App genutzt werden kann. Hierdurch kann die bestehende Lieferkette über automatisierte Bestellprozesse – vom Auftragseingang bis zur Lieferung an den Kunden – optimiert werden. Die neue unternehmensübergreifende Software-Anwendung führt auch zu Kosteneinsparungen. Zudem können die Produkte für die Kunden online besser sichtbar werden.
Hierzu beantragen die Unternehmen jeweils als Bestandteil eines Wertschöpfungsnetzwerkes eine Förderung mit folgenden Angaben:
Als Wertschöpfungsnetzwerk werden die Unternehmen mit einer Quote von 50 % (jeweils 40.000 Euro) und das kleine Unternehmen mit einer Quote von 55 % (44.000 Euro) für die geplante Investition gefördert. Die Förderquote setzt sich zusammen aus 45% für Unternehmen bis 250 Beschäftigte bzw. 50 % für das kleine Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte – plus 5% für das Wertschöpfungsnetzwerk.
Für Förderanträge nach dem 30.06.2021 gelten jeweils um 10 Prozentpunkte niedrigere Förderquoten; die Fördersummen verringern sich dann entsprechend. Dies gilt auch für das folgende Beispiel.
Beispiel 3: Fördermodul 2 „Qualifizierung“
In den drei Unternehmen aus Beispiel 2 sollen sich zudem 15 Beschäftigte pro Unternehmen weiterbilden – hinsichtlich der Anwendung digitaler Plattformen und der Möglichkeiten intelligenter Vernetzungen. Daher beantragen die Unternehmen jeweils eine Förderung für Fortbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Diese Weiterbildungskosten betragen pro Unternehmen 10.000 Euro und werden durch das BMWi bei vorliegender Förderquote von 50 % bzw. 55 % mit 5.000 Euro und 5.500 Euro bezuschusst.
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