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NXI Blog - Die häufigsten Fragen (FAQ) zum Förderprogramm go-digital
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Die häufigsten Fragen (FAQ) zum Förderprogramm go-digital

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Förderprogramm „go-digital“ ins Leben gerufen, um kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

Allgemeine Fragen

Die grundlegenden Fragen zum Förderprogramm „go-digtal“ sind nachfolgend gelistet.

Was fördert das Programm "go-digital" ?

Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ in rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial.

Können Start-Ups gefördert werden?

NXI ist ein autorisiertes Beratungsunternehmen und Sie können uns direkt ansprechen! 

 

Auf der Homepage www.bmwi-go-digital.de werden alle autorisierten Beratungsunternehmen mit den entsprechenden Kontaktdaten und den autorisierten Beratungsmodulen veröffentlicht.

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Im Förderprogramm go-digital wird die Beratungsleistung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die

  • weniger als 100 Mitarbeiter,
  • im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
  • eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

Wie finde ich ein autorisiertes Beratungsunternehmen?

Start-Ups können dann im Rahmen von go-digital beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.

Fragen zur Projektförderung

Die wichtigsten Fragen zur Projektförderung im Rahmen von „go-digital“ sind nachfolgend gelistet.

Wie läuft eine Projektförderung ab?

NXI und ein interessiertes Unternehmen stimmen ein mögliches Förderprojekt ab. Sind sich beide Partner einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, einigen sie sich in einem (als Formular bereitgestelltem) Beratungsvertrag über die Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn.

Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten KMU eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Welche Fördermodule gibt es und sind diese kombinierbar?

Die Beratungsleistung erfolgt in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“.

Im Rahmen der Antragstellung muss ein Hauptmodul gewählt werden, welches mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmacht. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können nach Bedarf ein beziehungsweise zwei Nebenmodule zusätzlich gewählt werden.

Aufgrund der zentralen Bedeutung der IT-Sicherheit sind in diesem Kontext immer mindestens zwei Tagewerke zu beraten – unabhängig von der Wahl und Kombination der Module.

Welche Besonderheiten müssen beachtet werden bei ausschließlicher Beratung in den Modulen "Digitale Markterschließung" und "Digitalisierte Geschäftsprozesse"?

Sofern ausschließlich in den Modulen „Digitale Markterschließung“ und/oder  „Digitalisierte Geschäftsprozesse“  beraten/umgesetzt wird, sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit vorzusehen.

Sofern das Beratungsunternehmen für „IT-Sicherheit“ autorisiert ist, kann diese Beratung unmittelbar durch dieses Unternehmen erfolgen. Ansonsten muss die Beratung durch einen sachverständigen Dritten (ein für IT-Sicherheit autorisiertes Beratungsunternehmen oder eine Forschungseinrichtung) realisiert werden.

Können auch sachverständige Drittanbieter in die Beratung eingebunden werden?

Die Beratungsleistung ist grundsätzlich vollumfänglich vom autorisierten Beratungsunternehmen  (wie NXI) auszuführen. Wenn es die Aufgabenstellung erfordert, kann zur Unterstützung ein sachverständiger Dritter (aus anderen autorisierten Beratungsunternehmen oder aus Forschungseinrichtungen)  herangezogen werden, wenn dieser über eine zusätzliche Kompetenz verfügt, die nicht im Beratungsunternehmen vorhandenen, aber zur Zielerreichung zwingend notwendig ist. Der Einsatz des sachverständigen Dritten ist bei der Antragstellung detailliert anzuzeigen und klar zur Leistung und Kosten des autorisierten Beratungsunternehmens abzugrenzen. Dies gilt auch für die Darstellung im Verwendungsnachweis.

Muss die Beratung immer mit einer Potenzialanalyse beginnen?

Die Beratungsleistung besteht aus einer grundsätzlich durchzuführenden „Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes“ sowie einer möglichen aufbauenden „Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts“. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Vorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und/oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Welcher Tagessatz wird gefördert?

Es wird ein Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer) mit 50 Prozent gefördert. Gleicher Maximaltagessatz gilt auch bei der Hinzuziehung von sachverständigen Dritten. Beratertagessatz und Sachverständigentagessatz können sich unterscheiden.

Welcher Zeitrahmen ist für ein Beratungsprojekt vorgesehen ?

Die Laufzeit eines Beratungsprojekts soll 6 Monate nicht übersteigen.

Wie oft kann man einen Antrag auf Förderung stellen?

Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.

Welche Unterschiede bestehen zum früheren Modellvorhaben "go-digital"?

Im Vorfeld wurde in ausgewählten Regionen ein Modellvorhaben durchgeführt. Dieses Modellvorhaben ist abgeschlossen.

Es bestehen folgende Unterschiede:

  • Die Förderquote liegt einheitlich bei 50 Prozent.
  • Die zwei Leistungsstufen (Potenzialanalyse und Durchführung) wurden zusammengefasst, so dass nur noch eine Beantragung notwendig ist.
  • Das Gutscheinkonzept wurde durch ein reguläres Antragsverfahren ersetzt.
  • Es gibt keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn mehr, so dass die Beratungsleistung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen kann.
  • Die Module können kombiniert werden.
  • In den Modulen „Digitale Markterschließung“ (vormals Internet-Marketing) und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit vorzusehen.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Eine Antragstellung für ein Förderprojekt erfolgt durch NXI über Easy-Online (Förderportal des Bundes).  Im Autorisierungsbescheid sind als Anlage alle notwendigen Angaben zu dieser Online-Antragstellung enthalten.

Was wird im Modul "IT-Sicherheit" gefördert werden?

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen

Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen

Was kann im Modul "Digitale Markterschließung" gefördert werden?

Gefördert werden folgende Inhalte:

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
  • Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Ziel: Unterstützung der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen

Was kann im Modul "Digitalisierte Geschäftsprozesse" gefördert werden?

Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.

In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens können bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren

Ziel: möglichst durchgängige Digitalisierung von Arbeitsabläufen im Unternehmen

Wie viele Beratertage können gefördert werden?

  1. Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 Prozent des Förderschwerpunktes gewählt werden.
  2. Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig,einschließlich
  • bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
  • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
  • sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*

*Sollte als Hauptmodul „Digitale Markterschließung“ oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.

  1. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen erfolgen. Diese ist in der Vorhabenbeschreibung einzuplanen und im Verwendungsnachweis nachzuweisen.
  2. Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.

Was heißt wettbewerbsneutrale Beratung?

Das autorisierte Beratungsunternehmen muss die für das zu beratene Unternehmen beste und günstigste Lösung finden und anbieten. Dafür soll unter anderem das zu beratene Unternehmen über die Vor- und Nachteile der empfohlenen Produkte und Leistungen sowie über mögliche Alternativen unterrichtet werden. Die Abwicklung dieser Maßnahme soll vom begünstigten Unternehmen schriftlich bestätigt werden.

Welche Eigenbeteiligung muss vom Unternehmen geleistet werden?

Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgaben.

Berechnungsbeispiel:

15 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.000 Euro ergeben 15.000 Euro Ausgaben netto und 17.850 Euro Gesamtausgaben einschließlich der Umsatzsteuer von 19 Prozent (2.850 Euro).

Die Förderung beträgt 50 % von 15.000 Euro = 7.500 Euro.

Somit beträgt die Eigenbeteiligung hier 10.350 Euro. Diese ist dem begünstigten Unternehmen unter Ausweisung der USt. (2.850 Euro) in Rechnung zu stellen.

In den Antragsformularen wird diese Berechnung automatisiert durchgeführt.

Die Eigenbeteiligung darf 20% des Vorjahresumsatzes des beratenen Unternehmens nicht übersteigen, um dieses finanziell nicht zu überlasten. Ab 10 % sind ergänzende Erläuterungen zur Aufbringung des Eigenanteils unaufgefordert mit einzureichen. Die Ausfertigung dieser Erläuterungen obliegt dem Beratungsunternehmen.

Was ist die De-minimis-Regelung?

Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.

(Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).